Immobilie geerbt was tun?

Wenn Sie nach dem Ableben von Eltern oder Verwandten eine Immobilie erben, gibt es in der Regel drei Möglichkeiten, die Sie für die Immobilie in Betracht ziehen können: Einziehen, vermieten oder verkaufen. Wenn Sie sich dabei schon nicht sicher sind, wie Sie verfahren sollen, kann es mitunter ungemein schwierig werden, auch nur eine dieser Optionen zu organisieren, vor allem wenn Sie trauern.

Es empfiehlt sich daher, jemanden mit der Betreuung der Immobilie zu beauftragen – zumindest so lange, bis Sie sich sicher sein können, eine langfristig rationale Entscheidung zu treffen. Kurzfristig betrachtet kann eine Entscheidung zum Verbleib einer geerbten Immobilie durch eine zu große Emotionalität getrübt sein. Doch auch in Folge kann Ihnen ein Makler eine ganze Menge bürokratischen Stress abnehmen.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie nach der Erbschaft einer Immobilie vorgehen sollten und wie ein Immobilienmakler Ihnen dabei helfen kann.

 

Erste Schritte im Erbfall

 

Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich entscheiden, wie Sie den Verbleib der Immobilie regeln wollen. Ziehen Sie darin ein, müssen Sie die notwendigen bürokratischen Maßnahmen regeln. Dazu gehört unter anderem der Antrag auf einen Erbschein oder eine Eintragung im Grundbuch. Auch sollten Sie klären, ob die Immobilie werthaltig oder verschuldet ist. In letzterem Fall empfiehlt sich die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, da Schulden jeglicher Art ebenfalls vererbt werden....

 

Im Falle einer verschuldeten Immobilie sollte das Erbe ausgeschlagen werden. Die Ausschlagungsfrist beträgt dabei 6 Wochen und ist nicht verlängerbar. Diesen Ausschlag können Sie rechtskräftig im zuständigen Amtsgericht des Erblassers erklären, oder von einem beliebigen Notar beurkunden lassen. Um zu entscheiden, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll, ist eine Einschätzung des aktuellen Wertes von großer Wichtigkeit. In die Errechnung der Werthaltigkeit der Immobilie müssen dabei auch mögliche Renovierungsarbeiten oder Sanierungen einbezogen werden. Außerdem sollten steuerliche Aspekte bei der Errechnung des Wertes nie außer Acht gelassen werden.

 

Geerbte Immobilie selbst bewohnen

 

Der wichtigste Aspekt bei der Bewohnung eines geerbten Hauses, ist die Befreiung von der Erbschaftssteuer, wenn das Haus mindestens 10 Jahre bewohnt wird. Haben Sie sich also dazu entschieden, in die Immobilie einzuziehen, sollten Sie dies bei einem Auszug innerhalb der 10-Jahres-Frist bedenken. Im Falle eines Auszugs entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend bis zu dem Tag des Erbantritts. Ausnahmen bilden dabei krankheitsbedingte Umzüge sowie ein Wohnortwechsel zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit. Wird die vererbte Immobilie vermietet, können Sie diese Mietverträge fristgerecht aus Eigenbedarf kündigen.

 

Verkauf der geerbten Immobilie

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Für den Verkauf einer Immobilie ist das Hinzuziehen eines Immobilienmaklers eine gleichermaßen sichere wie zielführende Lösung. Dieser kann aufgrund seiner Expertise am besten einschätzen, wie viel das Haus oder die Wohnung in Hinsicht auf Lage und Zustand noch wert ist. Die Lage und die örtlichen Verhältnisse haben dabei großen Einfluss auf den Preis. Ein Makler, der diese örtlichen Verhältnisse kennt, kann davor schützen, dass der Preis überschätzt wird.

 

Um den genauen Verkaufspreis Ihrer Immobilie zu erfahren, können Sie einfach und bequem eine kostenlose und unverbindliche Bewertung über unsere Hausbewertung anfordern. Vor dem Verkauf ist es außerdem wichtig zu wissen, ob in Bezug auf die Immobilie noch Grundschulden oder Hypotheken bedient werden müssen. Im Falle eines Verkaufes werden diese üblicherweise mit dem Verkaufserlös gedeckt, was den Gewinn schmälert.

 

Vermietung der geerbten Immobilie

 

Soll die geerbte Immobilie vermietet werden, ist in diesem Falle die Erbschaftsteuer anzuwenden. Maßgabe für die abzuführende Steuer sind dabei bis zu 90 % des aktuellen Wertes der Immobilie. Die Mieteinnahmen sind ebenfalls als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einkommenssteuerpflichtig. Sollte die Immobilie vor Antritt des Erbes schon vermietet worden sein, gehen diese Mietverträge nach Antritt zu den zuvor bestehenden Mietkonditionen in Ihren Besitz über. In diesem Falle gibt es oftmals einen Hausverwalter. Dieser sollte im Falle einer Werteinschätzung auf jeden Fall hinzugezogen werden. Ein Hausverwalter kann aufschlussreiche Informationen über den Zustand von Haus und Wohnungen liefern. Auf Basis dieser Informationen ist es unter Umständen einfacher zu entscheiden, ob die Immobilie vermietet, verkauft oder selber bewohnt werden soll. Auch hier bietet sich die Hinzuziehung eines fachkundigen Maklers an, um die Fehlerfreiheit der erhaltenen Informationen zu gewährleisten.

 

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